GARTENORDNUNG

Die folgenden Regeln des Gartens gelten für alle Menschen, groß und klein, die sich im Garten aufhalten. Zusätzlich gibt es ein paar Regeln für Kinder und ihre Eltern, die Ihr am Schluss findet. Mit Betreten des Gartens hast Du die Hausordnung gelesen, verstanden und akzeptiert.

  1. Wir wünschen uns von Dir einen respektvollen Umgang mit dem Garten als Ganzes, einen rücksichtsvollen Umgang der Menschen miteinander, einen behutsamen Umgang mit Tieren und Pflanzen in Beet und Boden und einen sorgsamen Umgang mit Werkzeug und Material.
  2. Das im Garten vorhandene Wasser ist kein Trinkwasser. Bringe Dir bitte einen ausreichenden Trinkwasservorrat mit!
  3. Nimm bitte keine Veränderungen an Beeten, Pflanzgefäßen, Zäunen, Markierungen und allen anderen Gartenmodulen ohne Rücksprache mit einem StadtFrüchtchen-Vereinsmitglied vor.
  4. Säen, Pflanzen, Düngen und Ernten
    a) Bitte verwende auf keinen Fall ohne Absprache mitgebrachte Pflanzen, Saatgut, Dünger oder Pflanzenschutzmittel außerhalb deines Beetes.
    b) Der Verzehr von Inhalten der Beete und sämtlichen anderen wildwachsenden Pflanzen und Pflanzenteilen des Geländes erfolgt zu jeder Zeit auf eigene Gefahr.
  5. Auf der gesamten Gartenfläche besteht Bodenbearbeitungsverbot: Graben, Harken und Löcherbohren ist untersagt.
  6. Nimm bitte mitgebrachte Verpackungen und Müll wieder mit. Die beim Werkeln anfallenden Reste sollten sofort auf Wiederverwendbarkeit hin getrennt und gelagert werden.
  7. Wenn Du Material oder Werkzeug spenden willst, sag uns bitte zuvor per Mail (mail@stadtfruechtchen.de) oder persönlich, um was es sich handelt. Wir können leider nicht alles annehmen und Du hättest es dann umsonst gebracht.
  8. Grillen oder Entzünden von Feuer ist nur in Absprache mit Vereinsmitgliedern gestattet.
  9. Außerhalb der Öffnungszeiten ist das unbefugte Betreten des Gartengeländes verboten. Wenn sich jemand nicht daran hält, entfällt jegliche Haftung von Seiten des StadtFrüchtchen e.V..
  10. Kinder unter 12 Jahren dürfen den Garten nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten betreten bzw. wenn sie die Bestätigung „StadtFrüchtchen-Mitmachblatt“ vollständig ausgefüllt und von ihren Erziehungsberechtigten unterschrieben bei einem StadtFrüchtchen-Vereinsmitglied abgegeben haben. Eltern haften für ihre Kinder!